Zurück ins Kosovo

■ amnesty international fordert klaren Status für bosnische Flüchtlingsfrauen

Berlin (taz) – Schon am kommenden Donnerstag werden vermutlich die ersten Flüchtlinge aus Serbien, einschließlich Kosovo und Montenegro, abgeschoben. Ein Flugzeug soll die Opfer der jüngsten Entscheidung des Bundesinnenministeriums von Düsseldorf aus ins rumänische Temesvar ausfliegen. Von dort werden sie per Bus an die Grenze Serbiens gebracht. Im Abstand von jeweils einer Woche sollen drei weitere Flüge gechartert werden. Das Düsseldorfer Innenministerium bat die Ausländerbehörden, für eine „möglichst gute Auslastung“ der Flugzeuge zu sorgen. Kostenminimierung allenthalben.

Als einziger Landesinnenminister hatte sich Herbert Schnoor im letzten Herbst noch für die Duldung wenigstens der Kosovo-AlbanerInnen stark gemacht. Selbst in den Lageberichten des Auswärtigen Amtes ist immer wieder von Mißhandlungen und Folterungen in der einst autonomen, vor fünf Jahren gleichgeschalteten und faktisch nun von Armee und Polizei besetzten Provinz im Süden Serbiens die Rede. Doch das Bundesinnenministerium hatte sich einer Verlängerung der Duldung widersetzt. Nun sind 230.000 Flüchtlinge aus Serbien und Montenegro von Abschiebung bedroht – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in allen Bundesländern.

Herbert Leuninger, Sprecher der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, forderte einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Rest-Jugoslawien. AlbanerInnen drohe politische Verfolgung. Die Opfer des Krieges würden den Häschern in die Arme getrieben, denn wehrfähige Serben liefen Gefahr, zwangsrekrutiert zu werden. „Das UN-Embargo“, so Leuninger, „muß auch als Rekrutierungsembargo respektiert werden.“

Nur Flüchtlinge aus Bosnien- Herzegowina will die Bundesrepublik vorerst weiter dulden. Doch viele von ihnen haben heute einen ungeklärten Status. So liegen seit neun Monaten nach einer Pressemitteilung von amnesty international zum Internationalen Frauentag die Asylanträge bosnischer Frauen auf Eis. „Die deutschen Behörden hatten bosnische AsylbewerberInnen Anfang 1993 als Bürgerkriegsflüchtlinge eingestuft, denen kein Asyl zustehe“, schreibt ai weiter, „ohne ihnen deshalb einen Status als Bürgerkriegsflüchtlinge nach dem AusländerInnenrecht zu gewähren.“ Die Massenvergewaltigungen hatten vor anderthalb Jahren die Weltöffentlichkeit aufgerüttelt. Doch heute haben die bosnischen Frauen nicht einmal den sicheren Status, der ihnen als Opfer „ethnischer Säuberungen“ aufgrund der auch von Deutschland unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention zusteht. thos