piwik no script img

Urteil im PKK-Prozeß

Das erste Strafverfahren um die Erpessung von Schutzgeldern für die PKK endete gestern vor dem Landgericht mit einem Jahr Haft zur Bewährung für einen 39jährigen Kurden. Mit unbekannten Komplizen hatte der Angeklagte Ende 1992 von einem Kurden eine „Spende“ von 300 Mark erpreßt. Ein Mitangeklagter erhielt ebenfalls ein Jahr Haft auf Bewährung für seine Beteiligung an einer „Strafaktion“ gegenüber einer türkischen Jugendgruppe. Die Jugendlichen waren zusammengeschlagen worden, weil sie Plakate der verbotenen PKK abgerissen haben sollen. Der Hauptvorwurf der Schutzgelderpressung über 20.000 Mark von einem türkischen Geschäftsmann hat sich nicht erwiesen. Der ehemalige Reisebürobesitzer war in seinem Geschäft überfallen worden, zog aber frühere Beschuldigungen zurück.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen