: Urteil im PKK-Prozeß
Das erste Strafverfahren um die Erpessung von Schutzgeldern für die PKK endete gestern vor dem Landgericht mit einem Jahr Haft zur Bewährung für einen 39jährigen Kurden. Mit unbekannten Komplizen hatte der Angeklagte Ende 1992 von einem Kurden eine „Spende“ von 300 Mark erpreßt. Ein Mitangeklagter erhielt ebenfalls ein Jahr Haft auf Bewährung für seine Beteiligung an einer „Strafaktion“ gegenüber einer türkischen Jugendgruppe. Die Jugendlichen waren zusammengeschlagen worden, weil sie Plakate der verbotenen PKK abgerissen haben sollen. Der Hauptvorwurf der Schutzgelderpressung über 20.000 Mark von einem türkischen Geschäftsmann hat sich nicht erwiesen. Der ehemalige Reisebürobesitzer war in seinem Geschäft überfallen worden, zog aber frühere Beschuldigungen zurück.
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