: Aufenthaltsrecht für ausländische Ehepartner
■ SPD will Ausländerrecht ändern
Bonn (AFP/taz) – Ausländische Ehepartner von Deutschen sollen nach dem Willen der SPD künftig schon nach zwei Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik erhalten, in Härtefällen sogar sofort. Dies sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Ausländerrechts vor, den ihre innenpolitische Expertin Cornelie Sonntag-Wolgast gestern in Bonn vorstellte. Bisher erhalten ausländische Ehepartner erst nach vierjähriger Ehe in Deutschland ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. In Härtefällen gilt eine Frist von drei Jahren. Dadurch gerieten vor allem Frauen in eine unzumutbare Abhängigkeit vom Ehemann. Gewalttätige Ehemänner und Frauenhändler setzten sie unter Druck, so Sonntag-Wolgast, weil sie bei einer Scheidung die Abschiebung in eine ungewisse Zukunft befürchten müßten. Für junge Ausländer der zweiten und dritten Generation soll der Zugang zur Aufenthaltsberechtigung erleichtert werden. Für diejenigen, die mindestens zwanzig Jahre in der Bundesrepublik erwerbstätig waren, soll die Aufenthaltsberechtigung auch nach langem Auslandsaufenthalt nicht erlöschen.
In der Bonner Koalition hat der SPD-Entwurf nach Sonntags Einschätzung keine Chancen, mehrheitsfähig zu werden. Zwar habe sich Frauenministerin Merkel (CDU) für großzügigere Aufenthaltsregelungen für ausländische Ehepartner ausgesprochen. Innenminister Kanther (CDU) habe dies jedoch vergangene Woche rigoros abgelehnt. Sonntag unterstrich, nach jetzigem Recht könnten die Ausländerbehörden auch bei schwersten Mißhandlungen der Frauen im Trennungsfall nur mit einer Aufenthaltsbeendigung reagieren, wenn die Frau nicht mindestens drei Jahre mit ihrem Partner in ehelicher Gemeinschaft gelebt habe. Dies sei ein „untragbarer Zustand“. Das Land Nordrhein- Westfalen hat bereits im Bundesrat eine Gesetzesinitiative gestartet, um die Frist für Härtefälle abzuschaffen.
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