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Keine Straf-Abschiebung

■ Diskussionen um Umgang mit der PKK

„Gleiches Recht für alle“ hat die grüne Bürgerschaftsfraktion beim Vorgehen gegen kurdische DemonstrantInnen gefordert. Straftaten durch gewalttätige Demonstrationen müßten „selbstverständlich strafrechtlich verfolgt“ werden, erklärte gestern die Sprecherin der Fraktion, Karoline Linnert. Eine zusätzliche Strafe in Form der Abschiebung aus Deutschland, wie sie Bundesinnenminister Manfred Kanther und andere CDU-Politiker gefordert hatten, lehnte Linnert jedoch ab.

Der neue Bremer Staatsrat im Innenressort, Volker Hannemann, hatte gestern seinen ersten Auftritt in Bonn, wo über ein abgestimmtes Vorgehen gegen die PKK geredet wurde. Den Ländern hatte Kanther die Hilfe des Bundesgrenzschutzes angeboten. „Unsere Polizei hatte alles unter Kontrolle“, hieß es aus dem Bremer Innenressort.

In Niedersachsen leben nach einer Schätzung des Innenministeriums rund 800 Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Hannover und Celle seien die Zentren der PKK. Nach dem Verbot der Partei seien viele deutsch-kurdische Vereine von Deutschen gegründet worden. Davon entstammt nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ein Großteil dem Umfeld der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) sowie autonomen Kreisen.

Die jüngsten Ausschreitungen der Kurden im Bundesgebiet waren nach Ansicht des Niedersächsischen Flüchtlingsrates in Hildesheim „inhaltlich legitim“ und „an die richtige Adresse gerichtet“. Auch der Vorsitzende der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Tilman Zülch, kritisierte neben den gewalttätigen Aktionen von PKK-Anhängern auch die Türkeipolitik der Bundesregierung. Sie habe durch fortgesetzte Waffenlieferungen die Vernichtung der Kurden ermöglicht, meinte Zülch. taz/dpa

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