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SPD fordert Herausgabe von Treuhand-Akten

■ Klage beim Bundesverfassungsgericht

Berlin (dpa) – Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht verklagt, um die Herausgabe von Protokollen des Verwaltungsrats und des Vorstandes der Treuhand zu erzwingen. Die Dokumente sollten dem Untersuchungsausschuß des Bundestages zur Verfügung gestellt werden, der sich besonders mit der Kontrolle der Treuhand durch die Bundesregierung beschäftigt. Der Ausschußvorsitzende Otto Schily erklärte in Berlin, nach der bisherigen Arbeit ergebe sich der Verdacht, daß die Treuhand der Sanierung ostdeutscher Betriebe weniger Aufmerksamkeit geschenkt habe als ihrer Privatisierung.

Nach Ansicht von Schily verletzt die Vorenthaltung der Akten die verfassungsmäßigen Rechte des Untersuchungsausschusses. Der Kontrollierte dürfe nicht darüber entscheiden, was dem Kontrollorgan vorgelegt werde, betonte der Parlamentarier. Nach seiner Auffassung müßte das Karlsruher Gericht spätestens bis Ende Juni über die Klage entscheiden, damit die Akten bis zum Ende der Legislaturperiode durchgearbeitet werden können.

In einer Reaktion erklärte sich unterdessen die Treuhandanstalt bereit, zumindest die Beschlüsse und Beschlußvorlagen des Verwaltungsrates dem Ausschuß zu übergeben. Der Verwaltungsrat genehmigt zum Beispiel Privatisierungsentscheidungen des Vorstandes. Schily hatte dies aber bereits abgelehnt. Aus diesen Papieren gehe nicht hervor, wie sich insbesondere die Vertreter der Bundesregierung in den einzelnen Sitzungen verhalten hätten.

Schily erhob den Vorwurf, die Treuhand verstehe sich als „kontrollfreie Zone“. Gerade die Menschen in den neuen Ländern hätten Anspruch darauf, auch die Hintergründe einzelner Treuhand-Entscheidungen aufzudecken. Dazu sagte Treuhandsprecher Wolf Schöde, die Anstalt werde unter anderem auch durch die Bundesregierung und den Treuhandausschuß des Bundestages ständig überwacht.

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