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Einschnitt bei der Arbeitslosenhilfe

■ Ab 1.4. bis zu 9 Prozent weniger / 1.000 Bremer fliegen raus

Rund 1.000 BremerInnen werden am 1. April ihren Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verlieren. Und auch die übriggebliebenen LeistungsempfängerInnen müssen mit drei bis neun Prozent weniger Geld auskommen. Mit diesen Angaben schlug gestern die Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnen (AGAB) Alarm. Der Hintergrund: Am 1. April tritt das „Spar-, Konsilidierungs- und Wachstumsprogramm-Gesetz“ von 29.12.93 endgültig in Kraft.

Zwar sehe die Leistungskürzung (57 statt 58 Prozent des Nettolohns) nicht so gewaltig aus, so Thomas Beninde von der AGAB. Würden jedoch auch die erhöhten Abgaben, zum Beispiel für die Rentenversicherung, und die Inflation eingerechnet, verlören die Arbeitslosen sogar um über zehn Prozent ihres Einkommens.

Allen Arbeitslosen, die ab 1.4. jegliche Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe verlieren, bleibt dann nur noch der Gang zum Sozialamt. Betroffen sind davon alle, die nicht mindestens 150 Kalendertage durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, z.B. Jobber oder auch Zivildienstleistende. Das Gesetz trifft aber auch arbeitslose LehrerInnen, die ihr Referendariat beendet haben, in dieser Zeit verbeamtet waren und folglich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hatten.

„Die Leute werden in ihren Lebensverhältnissen erheblich beschnitten“, so Beninde. „Eine Lehrerin hat nach ihrer Referendars-Zeit ab dem zweiten Jahr, in dem sie Arbeitslosenhilfe bezieht, monatlich etwa 1.600 Mark zur Verfügung. Mit Sozialhilfe käme sie gerade mal auf 1000 Mark.“ Und das sei noch nicht alles: Mietsätze und Heizungskosten dürften die Richtwerte des Sozialamtes nicht übersteigen. Sonst müßten die Sozialhilfe-EmpfängerInnen einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz von 521 Mark selbst finanzieren oder umziehen.

Beatrix Georgoulas vom Arbeitslosenprogramm der Bremer Evangelischen Kirche (BEK) ergänzte: „Das Sozialamt schreibt weiterhin vor, das eigene Auto - falls vorhanden - wegen ,unwirtschaftlichen Verhaltens' abzuschaffen. Außerdem besteht kein Urlaubsanspruch mehr, wohingegen das Arbeitsamt drei Wochen pro Jahr finanziert.“

Beninde: „Bremen verweist immer darauf, daß dies ein Bundesgesetz ist und deswegen nichts daran ändern kann. Wir fordern, daß das Land seinen Spielraum ausnutzen soll.“ Als erstes müßten die Miet-Richtwerte aktualisiert, also hochgesetzt werden. Nicht die angemessenen, sondern die tatsächlichen Kosten sollten dabei die Grundlage sein. Sachleistungen wie Bekleidungskosten müßten sofort und nicht erst nach sechs Monaten gewährt werden. tt

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