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AFG-Novelle im Bundestag

■ Beschäftigungsförderungsgesetz ist kaum noch zu stoppen

Berlin (taz) – Für die einen ist es eine Katastrophe, für die anderen eine überfällige Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Morgen schickt sich der Bundestag in die zweite und dritte Lesung des Beschäftigungsförderungsgesetzes 94, Abstimmung inklusive. Kürzung der ABM-Gehälter und Vereinfachung von Zwangsarbeiten für Erwerbslose sind nur einige der Inhalte.

Im wesentlichen besteht das umstrittene Gesetzeswerk aus bloßen Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsförderungsgesetz AFG. Die wichtigsten Neuerungen im einzelnen: Neben den Arbeitsämtern kann es künftig auch private gewerbliche Jobvermittlungen geben. ABM-Gehälter werden nur noch mit 80 Prozent der Tariflöhne bezuschußt. Zusätzlich gibt es Höchstgrenzen. Im Westen kann keine ABM-Kraft danach mehr als 3.311 Mark monatlich vom Arbeitsamt erhalten. In den neuen Ländern liegt der Betrag bei 2.410 Mark.

Bezieher von Arbeitslosenhilfe können freiwillig bezahlte Gemeinschaftsarbeiten leisten, ohne ihre „Stütze“ zu verlieren. Bei der Saisonarbeit ist es dagegen vorbei mit der Freiwilligkeit. Empfänger von Arbeitslosenhilfe sollen verstärkt zu Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Obst- und Gemüseverarbeitung „herangezogen“ werden. Das ist bisher meist an unzumutbar niedrigen Löhnen gescheitert. Nun will der Staat diese Hürde mit einer zusätzlichen „Saisonarbeitnehmerhilfe“ von 25 Mark am Tag beiseite räumen.

Last not least wird ein abgewandelter Paragraph 249h AFG auch für die alten Länder eingeführt. Dort wandelt das Arbeitsamt, jedoch nur in strukturschwachen Regionen, Lohnersatzleistungen bis zu zwei Jahre lang in Lohnkostenzuschüsse um.

Verrissen wird die Vorlage nicht nur von der SPD, die das nicht zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat voraussichtlich nicht absegnen wird, dessen Inkrafttreten aber damit bestenfalls hinauszögert. Auch eine Stellungnahme des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, ist überwiegend negativ. Durch die Beschneidung der ABM-Entgelte müsse die Eigenbeteiligung der Träger steigen. Unterm Strich werde es dadurch weniger ABM-Stellen geben, prophezeite Jagoda. Auch die Trägerstrukturen würden gefährdet. Silvia Schütt

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