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Kohle zurück

Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen, die aufgrund eines mißverständlichen Erlasses der Bundesanstalt für Arbeit in den vergangenen drei Monaten zu wenig Geld erhalten haben, können ab sofort Nachforderungen stellen. Das teilt die Bundesanstalt für Arbeit mit. Wie die taz gestern berichtete, hatten Hamburger Arbeitslose weniger Geld überwiesen bekommen als ihnen zustand, weil das Arbeitsamt die Freibeträge der Partner falsch berechnet hatte. Wer den Differenzbetrag möglichst schnell ausbezahlt haben will, sollte beim zuständigen Arbeitsamt eine Überprüfung des Anrechnungsbetrages beantragen. Wer sich den Papierkram spart, wartet bis zur nächsten turnusgemäßen Bearbeitung seiner Akten und bekommt das Geld dann automatisch überwiesen.

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