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KommentarBeamtenpflicht

■ Staatsrat scheiterte an eigener Behörde gestürzt

„Ich stehe in erster Linie in der Pflicht für meine Beamten“, hatte der frischgebackene Staatsrat Dr. Uwe Lahl auf der Mitgliederversammlung der Grünen, zwei Jahre ist es her, erklärt. Die staunten nicht schlecht und lernten: Ein Staatsbeamter in einem von den Grünen besetzten Ressort ist kein grünes Uwe-Boot. An seinen selbst gesetzten Ansprüchen ist der Staatsrat Lahl jetzt gescheitert: Aus dem eigenen Beamten-Apparat hat der Oppositionspolitiker Niederbremer den „Tip“ bekommen, daß da was stinkt an der Gutachtenvergabe. Und das war punktgenau rechtzeitig bevor die großen Millionen-Gutachten vergeben werden sollten.

Da wußte jemand, was er tat. Lahl hat es in den zwei Jahren seiner Amtszeit geschafft, nicht nur die Entsorgungsbetriebe, sondern den Beamtenapparat des Umweltressorts weitestgehend gegen sich aufzubringen. Aber gerade wenn ein Behördenleiter mehr sein will als das exekutierende Sprachrohr seines Apparates, darf er keine Anlässe bieten. Die Begünstigung einer derart nahestehenden Firma ist nicht nur für ein grünes Selbstverständnis untragbar, sondern auch für einen ordentlichen Beamten. Es ist verwunderlich, daß - Fall auf Fall - in Politikerkreisen so wenig dazugelernt wird. Staatsbürgerlicher Dank gebührt demnach dem kleinen BEB-Mitarbeiter, der - aus welchen Motiven auch immer - so frei war, die Sache ans Licht zu bringen. Klaus Wolschner.

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