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Durchsichtige Arbeitslose

■ Für Hamburgs Datenschützer war 1993 ein Unglücksjahr

„Wir brauchen unbedingt ein Grundrecht auf Datenschutz.“ Das forderte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans Hermann Schrader gestern vor der Presse. Im vergangenen Jahr wären, so Schrader, fast 50 neue Gesetze erlassen worden, die den personenbezogenen Datenaustausch vereinfachen würden. „1993 war ein Unglücksjahr für den Datenschutz.“

Vor allem Arbeitslose seien mittlerweile vollkommen „durchsichtig“. Alle verfügbaren Daten könnten jederzeit zwischen Arbeitsämtern, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Ausländerbehörden und Berufsgenossenschaften ausgetauscht werden. Doch auch um Asylbewerber, Bezieher von Wohngeld und Kfz-Halter würden die Datennetze immer enger gelegt. Deshalb appellierte Hans Hermann Schrader erneut an Bundestag und Bundesrat, den Datenschutz endlich in das Grundgesetz aufzunehmen. „Es steht Deutschland schlecht an, auf dieses einzige moderne Grundrecht zu verzichten.“

Einen Erfolg hat Hamburgs oberster Datenschützer im Medienbereich vorzuweisen. Mit der ersten Änderung des neuen Rundfunkstaatsvertrages wurde dem sogenannten „Reality TV“ eine beachtliche Hürde entgegengestellt. Sendungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, sind nun unzulässig und können mit einer Geldbuße bis zu einer halben Million Mark geahndet werden. Auch, wenn etwa ein Unfallopfer seine Einwilligung zur Sendung gibt.

Darüber hinaus stellte der Datenschutzbeauftragte die Broschüre „Datenschutz in der Arztpraxis“ vor. Ihr Autor, Hans-Joachim Menzel, beschreibt darin die Rechtssituation zwischen Ärzten und Patienten im Umgang mit Patientendaten. „Das Datenschutzbewußtsein der Ärzte ist noch ausbaufähig“, stellte Menzel fest. So werden bei Praxisverkäufen ganz selbstverständlich die Patientendateien mitveräußert. „Ohne Einwilligung der Betroffenen.“ Oder Behandlungsdaten werden an ärztliche Verrechnungsstellen weitergeleitet, die dann für den Arzt bei den Kassen abrechnen. „Die meisten Patienten wissen davon gar nichts.“

Zu erhalten ist die Broschüre beim Hamburger Datenschutzbeauftragen, Telefon 350 420 47.

Torsten Schubert

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