■ Auschwitz-Lüge: Leichter strafbar
Bonn (dpa) – Für eine erleichterte Strafbarkeit der sogenannten „Auschwitz-Lüge“ hat sich nun auch der Deutsche Richterbund (DRB) ausgesprochen. Wer den unter der NS-Herrschaft begangenen Massen- und Völkermord öffentlich, in Versammlungen oder schriftlich leugne, solle bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bekommen, hieß es in einer Erklärung. Eine solche Vorschrift solle ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
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