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Höhere Umweltstrafen

■ Bundestag beschließt Gesetzesnovelle

Bonn (dpa) – Vier Jahre beriet der Deutsche Bundestag über schärfere Strafen für Umweltsünder. Gestern ist mit den Stimmen der Regierungskoalition die entsprechende Novelle verabschiedet worden. Falls der Bundesrat zustimmt, sollen in Zukunft generell höhere Strafen für die Verunreinigung von Luft, Gewässern und Böden gelten. In besonders schweren Fällen sollen nicht mehr Geldbußen wie bisher, sondern Freiheitsstrafen verhängt werden. Für illegalen Umgang mit Nuklearkriminalität droht Gefängnis bis zu fünf Jahren, für den illegalen Export von Giftmüll bis zu zehn Jahren. Gleiches gilt für die Zerstörung von Biotopen mit seltenen Pflanzen und Tieren, das Ablassen von Altöl aus Fahrzeugen in den Boden oder das wilde Abladen von Müll im Wald.

Die SPD hält das Gesetz für unzureichend. Die Mittel des Strafrechts „bleiben weiter unausgeschöpft“. Die SPD fordert unter anderem einen Straftatbestand für Behördenmitarbeiter, die „vorsätzlich“ oder „leichtfertig“ die ihnen zum Schutz der Umwelt obliegenden Pflichten verletzen. Eine solche Strafandrohung würde jedoch die Umweltverwaltung lähmen, die Genehmigungsverfahren verlängern und qualifizierte Mitarbeiter zur „Abwanderung treiben“, meinen die Freidemokraten im Bundestag.

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