: DFB-Sportgericht beschließt Überstunden für Bayern München und den 1. FC Nürnberg
„Das A und O des Fußballspiels ist das erzielte Tor“, befand im Jahre 1978 der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichtes Rückert. „Ein Ball, der offenkundig neben dem Pfosten ins Aus geht, kann niemals als Tor anerkannt werden.“ Daß Bayern München in der 24. Minute des Spieles gegen den 1. FC Nürnberg kein Tor erzielte, sondern Thomas Helmer den Ball auf wundersame Weise offenkundig neben dem Pfosten ins Aus trudeln ließ, darüber sind sich mittlerweile alle einig, selbst Schiedsrichter Osmers und Linienrichter Jablonski, die zunächst das Gegenteil behauptet und den Bayern damit den Weg zum 2:1-Sieg geebnet hatten. Meisterschaft oder Abstieg durch ein Untor? Klar, sagt Bayern-Coach Franz Beckenbauer, alles andere wäre „Wettbewerbsverzerrung“. Oh nein, entschied im Geiste Rückerts das DFB- Sportgericht. Die Partie wird am 4. Mai wiederholt. Eine Berufung würde am Freitag verhandelt. Foto: Voller Ernst
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen