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Schlicht falsch -betr.: "Wir fühlen uns doch als Jugoslawen", taz vom 22.4.94

Betr.: „Wir fühlen uns doch als Jugoslawen“, 22. 4. 94

In Ihrem Artikel „Wir fühlen uns doch als Jugoslawen“ behaupten Sie - vermutlich entsprechend einer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Dr. Geffken -, daß es Anwälten seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes nicht erlaubt sei, ihre Mandanten (zur Ausländerbehörde) zu begleiten. Diese Behauptung ist schlicht falsch und beruht ausschließlich auf Einbildung von Dr. Geffken. Selbstverständlich können Anwälte ihre Mandanten zur Ausländerbehörde begleiten und dort ihr Anliegen vortragen. Aber: Es darf nach Auffassung der Behörde nicht so sein, daß anwaltlich vertretene ausländische Antragsteller bevorzugt abgefertigt werden. Im Klartext: Wenn ein Ausländer ohne Anwalt drei Stunden in der Behörde warten muß, dann muß es ein Ausländer mit Anwalt auch. Eine Bevorzugung der anwaltlich vertretenen Ausländer wäre ungerecht und im übrigen mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes unvereinbar. Die Behörde hat gleichzeitig sichergestellt, daß Anwälte von den wartenden Mandanten kurz vor Aufruf des Ausländers angerufen und so herbeigerufen werden können. Selbstverständlich kann der Ausländer auch ein Schreiben seines Anwalts übergeben, dieses kann natürlich auch per Post geschehen. In extremen Ausnahmefällen kann auch ein Termin vereinbart werden. Dies muß jedoch besonders begründet werden, weil sonst der Ausnahmefall zum Regelfall würde.

Herr Dr. Geffken - der viele ausländische Staatsbürger vertritt - kennt dieses alles. Trotzdem behauptet er wider besseres Wissen, daß es ihm nicht ermöglicht werde, die Mandanten zur Behörde zu begleiten. Mit freundlichen Grüßen

Ralph Bornhöft, Leiter des Einwohner-Zentralamtes

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