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PatientInnen-Rechte

■ PatientInnenstelle gibt Broschüre raus

Spätestens, wenn die ÄrztInnen bei der Visite vor dem Krankenhausbett stehen und ihre lateinischen Worte murmeln, fühlt sich so manche Patientin verarscht. Aber welche Rechte hat man eigentlich als Patientin? Und welche Pflichten haben die ÄrztInnen? Dazu gibt die PatientInnenstelle im Bremer Gesundheitsladen Rat.

Aufgrund der starken Nachfrage ist jetzt eine Broschüre herausgekommen mit den wichtigsten Tips: Rechte und Pflichten in der ärztlichen Behandlung; Patientenrecht bei Verdacht auf Behandlungsfehler; Adressen und Ansprechpartner in Bremen, wenn es Probleme gibt.

So wird man zum Beispiel darüber aufgeklärt, daß man man den Arzt nicht zwingen kann, nach bestimmten Methoden zu behandeln. Doch die Methode darf nur mit Zustimmung der PatientInnen geschehen. Das bedeutet auch, daß ÄrztInnen über Art, Bedeutung, Ablauf und Folgen der Behandlung aufzuklären müssen.

taz

Für fünf Mark erhältlich über: Bremer Gesundheitsladen e.V., Braunschweiger Str. 53 b, 28205 Bremen, Tel.: 49 88 634. Öffn. Zeiten: Mo., Di., Do 10-13 Uhr, ODER: PatientInnenstelle, Hamburger Str. 61, 28205 Bremen, Tel.: 493521. Öffn.: Di. und Do. 9-11 Uhr.

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