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Beschwerde nahm erste Hürde

Die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Rektors der Humboldt-Universität (HUB), Heinrich Fink, hat die erste Hürde genommen. Der Präsident des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts, mit dem die fristlose Entlassung Finks wegen Stasi-Mitarbeit bestätigt wurde, mehreren Ministerien, Gerichten, Gewerkschaften, Organisationen und der HUB zur Stellungnahme zugeleitet, wie Finks Anwalt, Eberhard Schutz, gestern mitteilte. Dabei sei eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt worden.

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