■ Haschisch: Selbst ist die Polizei
Mainz (dpa) – Die Polizei sollte nach Meinung ihrer Gewerkschaft künftig selbst entscheiden können, ob sie Haschisch-Konsumenten verfolgt. Nach dem Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse diese Verpflichtung von der Staatsanwaltschaft auf die Polizei übertragen werden, forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Hermann Lutz, gestern. Für eine solche Erweiterung des polizeilichen Ermessensspielraums müsse aber das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.
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