■ Müllexporte
: EU-Regelung

Bonn (AP) – Ab heute gelten in der EU einheitliche Regelungen für den Müllexport. Zu beseitigende Abfälle dürfen nur noch in Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone Efta ausgeführt werden. Der Export von Sonderabfällen, die recycelt werden sollen, werde auf die westlichen Industriestaaten und die Mitgliedsstaaten der Baseler Giftmüllkonvention beschränkt.