: Kurden verurteilt
■ Spendengeld-Erpressung für PKK
Wegen Spendengeld-Erpressung für die in Deutschland verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sind zwei Kurden gestern zu je einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, daß die 35 bzw. 36 Jahre alten Männer am 28. November 1993 von einem unter Druck gesetzten Café-Besitzer in Schöneberg 700 Mark erhalten hatten. Diese Summe hätte der Türke ohne Zwang für „die kurdische Sache“ übergeben, sagten sie am ersten Verhandlungstag aus. Belastet wurden sie von dem Café-Besitzer, der die Polizei eingeschaltet hatte. Beide Angeklagte leugneten, PKK-Mitglieder zu sein. Sie hätten vom Verbot der PKK und ihrer Unterorganisationen, das zwei Tage vor der ihnen vorgeworfenen Tat erging, nichts erfahren. Die Quittung war von einem Angeklagten für die ebenfalls verbotene Nationale Befreiungsfront Kurdistans ausgestellt worden. ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen