Kurden verurteilt

■ Spendengeld-Erpressung für PKK

Wegen Spendengeld-Erpressung für die in Deutschland verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sind zwei Kurden gestern zu je einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, daß die 35 bzw. 36 Jahre alten Männer am 28. November 1993 von einem unter Druck gesetzten Café-Besitzer in Schöneberg 700 Mark erhalten hatten. Diese Summe hätte der Türke ohne Zwang für „die kurdische Sache“ übergeben, sagten sie am ersten Verhandlungstag aus. Belastet wurden sie von dem Café-Besitzer, der die Polizei eingeschaltet hatte. Beide Angeklagte leugneten, PKK-Mitglieder zu sein. Sie hätten vom Verbot der PKK und ihrer Unterorganisationen, das zwei Tage vor der ihnen vorgeworfenen Tat erging, nichts erfahren. Die Quittung war von einem Angeklagten für die ebenfalls verbotene Nationale Befreiungsfront Kurdistans ausgestellt worden. ADN