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Mehr Kompetenzen für BGS

■ Bis zu vier Tage „Unterbringungsgewahrsam“ vorgesehen

Bonn (AP) – Der Bundesgrenzschutz (BGS) soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig mehr Rechte erhalten und gewalttätige Straftäter bis zu vier Tagen in Gewahrsam nehmen können, um weitere Straftaten zu verhindern. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Bonn die Neufassung eines Gesetzes für den Bundesgrenzschutz, das außerdem nach mehr als zehn Jahren Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zieht und „tragfähige Rechtsgrundlagen“ für die Datenerhebung durch die Beamten des BGS schaffen soll.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Rechtsgrundlagen für die Beobachtung verdächtiger Personen vor allem bei gewerbs- oder bandenmäßiger Schlepperkriminalität vor. Geregelt werden auch die „erweiterten Kontrollbefugnisse“, um unerlaubtes Einreisen von Ausländern nach Deutschland zu verhindern. Ebenso wie die Länderpolizeien soll künftig auch der Bundesgrenzschutz Personen bis zu vier Tagen einsperren können, „um die Fortsetzung von Straftaten des Landfriedensbruchs und der gemeinsam begangenen Nötigung zu unterbinden“. In den Ländern ist die Dauer dieses sogenannten verlängerten Unterbindungsgewahrsams unterschiedlich geregelt.

In das Grenzschutzgesetz soll außerdem eine Regelung für Auslandseinsätze des BGS aufgenommen werden. Dabei geht es vor allem um die Beteiligung von deutschen Beamten an Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Polizisten des Grenzschutzes waren unter anderem an Einsätzen in Namibia und Kambodscha beteiligt und überwachen zur Zeit auf der Donau das UN-Embargo gegen Serbien und Montenegro.

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