piwik no script img

Anklage gegen Kurden

■ Die Autobahnblockade von Augsburg zeitigt erste Konsequenzen

München/Augsburg (taz) – Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen zwei Kurden, die durch Gewalttätigkeiten bei der Autobahnblockade bei Augsburg aufgefallen sind, Anklage erhoben.

Laut Oberstaatsanwältin Wilma Resenscheck wurde einer der Kurden beim Schöffengericht angeklagt, und zwar wegen „schwerem Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz“. Der Mann soll sich in einer Gruppe von Personen befunden haben, aus der heraus Molotowcocktails geworfen wurden. In seiner Aktentasche seien mehrere der mit Benzin gefüllten Wurfgeschosse gefunden worden.

Der zweite Kurde wurde beim Schwurgericht wegen „versuchten Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln“ angeklagt. Er soll drei Polizeibeamte mit Benzin übergossen haben. Ein anderer Kurde habe dann, so die Staatsanwaltschaft, dieses Benzin entzündet. Nur durch schnelles Ausweichen hätten sich die Beamten retten können.

Gegen vier weitere Kurden wurden Strafbefehle verhängt. Wie Staatsanwältin Resenscheck erklärte, hat die Staatsanwaltschaft bei diesen vier Letztgenannten ihr Einverständnis zur geplanten Abschiebung erklärt. Das ist aus verwaltungstechnischen Gründen erforderlich, denn nur wenn die Staatsanwaltschaft auf die weitere Strafverfolgung verzichtet, kann abgeschoben werden. Bei den beiden angeklagten Kurden verzichtet die Staatsanwaltschaft jedoch nicht auf die weitere Verfolgung.

„Spitzel“ im Münchener „Kurdenprozeß“

Massive Kritik haben inzwischen die Anwälte im Münchner Kurdenprozeß am bayerischen Innenministerium geübt. In dem Verfahren müssen sich zwölf Kurden und ein Staatenloser wegen der gemeinschaftlichen Geiselnahme und der Nötigung eines Verfassungsorgans verantworten. Sie hatten im Juni letzten Jahres das türkische Generalkonsulat in München besetzt.

Rechtsanwalt Jerzy Montag kritisierte, daß nicht nur der türkische Geheimdienst jede Zeile in dem Verfahren mitschreibe, sondern auch vom Innenministerium ein „Spitzel“, als Journalist getarnt, in den Gerichtssaal geschickt worden sei, der alles mitnotiere und Geheimdossiers anfertige. Klaus Wittmann

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen