Grunau-Anklage: Subventionsbetrug

■ Zweite AG-Weser-Pleite wird gerichtliches Nachspiel haben

Die großzügige staatliche Förderung des Anstrich-Unternehmers Martin Grunau wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Unter dem Datum des 24.3.1994 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Subventionsbetruges erhoben. Sie wirft Grunau und seiner Mitgeschäftsführerin Frau Völkner vor, für Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 2 Millionen Mark Subventionen beantragt und kassiert zu haben, obwohl diese Wirtschaftsgüter nicht „neu“ waren und auch nicht „eigenbetrieblich genutzt“ wurden. Bei einer Betriebsprüfung fiel der Schwindel auf, 223.606 Mark mußte Grunau zurückzahlen. Subventionsbetrug ist nach strafbar.

Offen sind noch die Ermittlungen wg. Subventionsbetruges gegen Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Die stehen unter dem Verdacht, Grunau mit falschen Arbeitskräfte-Zahlen dabei geholfen zu haben, einen Subventionsanspruch zu konstruieren. Der neue Inhaber der Grunau-Gruppe Kramer hat anerkannt, daß die Grunau-Gruppe für die Schaffung von Arbeitsplätzen fälschlicherweise 500.000 Mark Subvention kassiert hat.

Seit dem Dezember 1993 ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den Staatsrat Dr. Haller, der der Grunau-Gruppe eine indirekte (Miet-)Subvention von 1 Million Mark zugeschanzt hat. K.W.