: Altbesitzer gehätschelt
■ Rechtsanspruch auf Grundstückskauf
Bonn (dpa) – Eine Koalitionsrunde von Bund und neuen Ländern hat sich gestern auf den umstrittenen Rückerwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in den neuen Ländern geeinigt. Danach erhalten die Alteigentümer, die in den Jahren 1945 bis 1949 enteignet wurden, im Rahmen des umstrittenen Entschädigungsgesetzes einen Rechtsanspruch auf vergünstigte Grundstückskäufe – allerdings in geringerem Umfang als die heutigen Pächter. Einen Rechtsanspruch auf bestimmte Flächen haben sie nicht.
Während sonst alle unionsregierten neuen Länder und Berlin ihre Zustimmung signalisierten, wurde die neue Regelung von Mecklenburg-Vorpommern weiterhin abgelehnt.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wollen sich heute mit dem Thema befassen. Beim Rechts- und Finanzausschuß steht das Thema am Mittwoch auf der Tagesordnung, und der Bundestag soll abschließend am Freitag darüber beraten. Der Vereinbarung zufolge sollen Pächter, die innerhalb von sechs Monaten Anspruch auf ihren gepachteten Grund und Boden erheben, im Streitfall den Vorrang gegenüber dem Alteigentümer haben. Dieser muß im übrigen früher erhaltenen Lastenausgleich zurückzahlen, wenn er seinen Anspruch geltend macht.
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