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Korrekte Sache?

■ Betr.: Europa-Wahlen

Pünktlich zur Wahl des europäischen Parlaments am 12. Juni 1994 haben alle in der BRD lebenden europäischen MitbürgerInnen, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, eine Wahlbenachrichtigung erhalten, in der mitgeteilt wird, daß sie das Recht haben, in der BRD zu wählen, unter Verzicht auf das eigene Wahlrecht im Heimatland.

Auf den ersten Blick eine korrekte Sache, gerade im Hinblick auf das stärkere Zusammenwachsen der EG und den Wegfall der inneren Grenzen ein wichtiger Schritt. Warum jedoch muß ich als Betroffener erst mein Wahlrecht, durch bürokratische Hindernisse erschwert, einfordern, das heißt persönlich auf dem Amt erscheinen und/oder schriftlich den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen?

Ich stelle weiterhin die Frage, wie es um die Wählermoral der Deutschen bestellt wäre angesichts der Tatsache, daß diese nicht durch Hindernisse erschwert, sich kaum zu 70 Prozent beteiligen? Es könnte sogar vermutet werden, daß es sich um einen Testfall für ein möglicherweise kommendes volles Wahlrecht handelt, das dann in der Diskussion darum, aufgrund der sicher geringen Wahlbeteiligung (zur Zeit weniger als fünf Prozent Antragsteller in Mönchengladbach) ein weiteres Mal abgelehnt werden kann.

Für mich kommt hier zum Vorschein, abgesehen vom erstklassigen Beamtendeutsch des Antrages, den sicherlich kein Ausländer versteht, der gerade ein Jahr in der BRD lebt, daß der ausländische Mitbürger auch der pflichtbewußte Bürger sein muß! Marco W. Cretti,

Mönchengladbach

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