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Statt gegen Statt

■ Gericht untersagt Bundesversammlung

Zurück zu den Wurzeln, ihr Stattianer! Stürmt die Gerichte! Einstweilige Verfügung! Widerspruch! Beeerrufung! Gestern war's das erste Mal soweit. Die Statt Partei traf sich da, wo sie einst ihren ersten Kick bekommen hat: Am Sievekingplatz, jenem Hort Hamburger Justiz, an dem vor gut einem Jahr Markus Wegner jenes Neuwahl-Urteil erfocht, dem die Wählervereinigung ihre Existenz verdankt. Unterschied: gestern kämpfte Statt gegen Statt. Wenig überraschend: Statt bekam recht.

Sieger vor dem Landgericht: der stellvertretende Statt Parteivorsitzende Mike Bashford. Verlierer: der am Mittwoch seines Amtes enthobene Bundesvorsitzende Bernd Schünemann, dem das Gericht untersagte, am Samstag eine Bundesversammlung in Fulda abzuhalten. Richterin Peters schloß sich der Argumentation Bashfords und seiner fünf Vorstandskollegen an, nach der Schünemann die satzungsgemäße Einladungsfrist nicht gewahrt hat.

Schünemann, gestern entgegen seiner vorherigen Ankündigung nicht anwesend, darf gegen diese Entscheidung Widerspruch vor dem Oberlandesgericht einlegen. Weitere Gerichtstermine der beiden Kontrahenten sind zu erwarten, z. B. zur Rechtmäßigkeit jener Bundesversammlung, zu der der amtierende Statt-Vorstand für den 4. Juni nach Hamburg geladen hat.

Auch dann wird es um Satzungsfragen und Ladungsfristen gehen. Die eigentliche Auseinandersetzung, ob „es Schünemann darum geht, seine Widersacher im Vorstand auszuschalten“ (Bashford-Anwalt Ulrich Wollenteit) oder aber eine „Clique um Wegner und Bashford“ verbissen und undemokratisch die Kontrolle über die Statt Partei verteidigt (Schünemanns Version), wird am heimatlichen Sievekingplatz nicht entschieden.

Genausowenig wie die gegenseitigen Vorwürfe, nichts gegen eine rechtsradikale Unterwanderung der Statt Partei zu tun. Zur Klärung dieser Frage schlug Bashford gestern schon mal eine nicht-juristische Instanz vor: „Alle Parteien,“ so der stellvertretende Parteichef in einer Presseerklärung, sollten sich „einer freiwilligen Überprüfung durch den Verfassungsschutz unterziehen“. uex

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