Post ist vertraulich

Karlsruhe (AP) – Die Post von Strafgefangenen ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als vertraulich zu behandeln, beleidigende Äußerungen in persönlichen Briefen können deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden. Damit wurde die Verurteilung einer Frau aufgehoben, die in einem Brief das Wachpersonal herabgesetzt hatte.