: Hohngelächter für die Verteidiger
Im Bamberger Prozeß gegen die Eltern von Tobias Hofmann fordern die Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung / Der Junge starb nach einem Fußtritt seiner Mutter in den Bauch ■ Von Martina Habersetzer
Bewährungsstrafe oder jahrelange Haft – das ist der Rahmen, in dem das Gericht im Bamberger Prozeß gegen die Eltern von Tobias Hofmann sein Urteil fällen muß. Übereinstimmend wiesen die Anwälte von Frank und Gisela Hofmann gestern den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des Mordes zurück und forderten für beide Eltern Bewährungsstrafen von zwei Jahren. Der eineinhalbjährige Tobias Hofmann starb im August vergangenen Jahres an den Folgen eines Fußtritts seiner damals 21jährigen Mutter. Den Leichnam hatte das Paar anschließend zerstückelt und in den Müll geworfen. Die Hofmanns täuschten zunächst eine Entführung des Jungen vor, legten dann aber ein Geständnis ab.
Die Verteidiger argumentierten, daß die Eltern nicht erkennen konnten, daß ihr Sohn in Lebensgefahr schwebte. Tobias starb vermutlich an inneren Blutungen, ausgelöst durch einen Milzriß. Da die Eltern keinen Tötungsvorsatz gehabt hätten, könnten sie auch nicht des Mordes schuldig sein. Vielmehr handele es sich hier um „Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall“.
Die Anwälte stellten den 25jährigen Frank Hofmann und seine 22jährige Ehefrau Gisela als „unfertige Persönlichkeiten“ dar, die mit den Belastungen ihrer Familiensituation nicht fertig geworden seien. Der Fußtritt der Mutter sei eine impulsive, unüberlegte Tat gewesen, aus Wut darüber, daß das Kind nicht aufhören wollte zu greinen, obwohl doch der Vater aus der Nachtschicht kam und schlafen mußte. Frank Hofmann sei ständig überarbeitet gewesen und hätte sich von seiner Frau dominieren lassen. Die Eltern hätten sich gegenseitig beruhigt und die Symptome, die Tobias zeigte, verharmlost. Daß sie keinen Arzt benachrichtigten, sei die Folge „abgrundtiefer Dummheit“. Für die junge Mutter sei kein klarer Gedanke mehr möglich gewesen.
Die Zuschauer im vollbesetzten Gerichtssaal reagierten mit Empörung, aber auch mit Gelächter auf die Plädoyers der Verteidiger. Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft für Gisela Hofmann zwölf Jahre Haft wegen Mordes, Kindesmißhandlung und Vortäuschens einer Entführung verlangt. Ihr Mann soll nach dem Willen der Anklagebehörde als „Mitläufer“ acht Jahre hinter Gitter.
In ihren Schlußworten zeigten die beiden Angeklagten Reue über ihre Tat: „Es tut mir leid, was passiert ist“, sagte Frank Hofmann leise, seine Frau erklärte mit stockender Stimme: „Ich bereue meine Tat und würde sie gern ungeschehen machen.“ Das Urteil wird frühestens heute nachmittag, möglicherweise aber auch erst nach Pfingsten verkündet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen