: Reform des Paragraph 218?
■ Süssmuth appelliert an Bundestag: Neues Abtreibungsrecht nicht scheitern lassen
Hamburg/Bonn (dpa) – Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat „an alle politischen Kräfte“ des Bonner Parlaments appelliert, die Reform des Abtreibungsrechts nicht erneut scheitern zu lassen. Der Bundestag stimmt am kommenenden Donnerstag über die Reform des Paragraphen 218 ab. Süssmuth sagte der Welt am Sonntag: „Ich hoffe, daß wir möglichst bald zu einer abschließenden Entscheidung kommen und damit die gegenwärtig bestehenden Verunsicherungen bei den Frauen beheben.“
Dem Bundestag werden bei der Schlußabstimmung mehrere Entwürfe vorliegen, da sich der Sonderausschuß des Parlamentes zur Neuregelung des Paragraphen 218 nicht auf einen gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen einigen konnte. Mit der Gesetzesnovelle soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 93 umgesetzt werden. Danach sollen Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben, wenn die Abtreibung auf Wunsch der Frau erfolgt und sie eine Schwangerschaftsberatung absolviert.
Die SPD will laut ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer Peter Struck als einzige Indikation eine „die psychische und soziale Situation der Frau einbeziehende medizinische Indikation“ vorschlagen. Struck rechnet damit, daß der Bundesrat auf seiner Sitzung am 8. Juli nach einer Mehrheitsentscheidung gegen den SPD- Entwurf im Bundestag den Vermittlungsausschuß anrufen wird. Die Reform des Abtreibungsrechts ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht den erst 1992 wegen verschiedener Regelungen in Ost- und Westdeutschland neu gefaßten Abtreibungsparagraphen teils verworfen hatte.
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