Todesstrafe hintenrum -betr.: "Weitere Abschiebungen", taz vom 30.4.94

Betr.: „Weitere Abschiebungen“, taz vom 30.4.

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik abgeschafft. Doch mit dem Zurückschicken politisch Verfolgter in ihre Herkunftsländer wurde sie, durch Beihilfe zur Hinrichtung dort, gewissermaßen „hintenherum“ wieder eingeführt. Weil sich „Sicherheits“-PolitikerInnen so zu Komplizen, und Behörden zu Handlangern von Folterern und Scharfrichtern machen, verstoßen sie auf eklatante Weise gegen die – einst auch von Bonn unterzeichnete – internationale Charta der Menschenrechte. Manche vollmundige Sonntagsrede wird auf diese Weise zur Farce.

Die Heuchelei tritt besonders kraß im Zusammenhang mit asylsuchenden KurdInnen zutage: Die türkischen Militärs führen mit deutschen Waffen ihren Vernichtungskrieg gegen PKK und Zivilbevölkerung, der treibt die Menschen zu uns in die vermeintliche Sicherheit, und wir schicken sie als „unerwünschte Personen“ in die Hölle zurück.

Wie heißt es in Artikel 1, Abs. 2 unseres Grundgesetzes? „Das deutsche Volk bekennt sich ...zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. Abschiebungen, auch ausgesetzte, stehen dazu in absolutem Widerspruch!

Siegfried Wagner