■ Verfassung
: Homos wollen rein

Berlin (taz) – Nachdem sich die Bonner Koalition doch zur Anerkennung der Rechte behinderter Bürger in Artikel 3 des Grundgesetzes durchgerungen hat, melden sich erneut die Schwulen zu Wort. Sowohl der Bundesverband Homosexualität (BVH) als auch der Schwulenverband in Deutschland (SVD) wiederholten ihre Forderung nach einer umfassenderen Anti-Diskriminierungsregelung im Grundgesetz. Ein Benachteiligungsverbot für Lesben und Schwule müsse klarstellen, daß „niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf“, so der SVD.