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Waffenfähiges Plutonium bei Hausdurchsuchung gefunden

■ 56 Gramm bei einer Fahndung entdeckt

Stuttgart (taz/AP/dpa) – 56 Gramm waffenfähiges Plutonium 239 hat die Polizei zufällig bei einer Hausdurchsuchung in Tengen (Kreis Konstanz) gefunden. Schon die Einwirkung weniger Millionstel Gramm führt zu tödlichen Strahlenschäden. Bei der Fahndung nach Geldfälschern fiel Beamten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg am 10. Mai ein Bleibehälter auf, der elf mal sieben Zentimeter groß, 4,5 Kilo schwer und mit einem Stahlband verschlossen war. Die örtliche Feuerwehr stellte bei Messungen keine radioaktive Außenstrahlung fest. Es dauerte dann fast drei Wochen, bis die Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe zu dem Ergebnis kam, daß es sich wahrscheinlich um Plutonium 239 handelt.

Gegen den Wohnungsinhaber, einen 52jährigen Geschäftsmann, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Kernbrennstoffen eingeleitet. Der Mann befand sich bereits wegen des Verdachts auf Falschgeldhandel in U-Haft. Das BKA geht davon aus, daß der Stoff aus einem Lager für Nuklearabfall in Osteuropa stammt. Der Geschäftsmann habe das Material verkaufen wollen, offenbar aber nicht genau gewußt, worum es sich handelte. Zur Herstellung einer Atombombe reichen 56 Gramm nicht aus. Dazu wären mindestens 500 bis 600 Gramm Plutonium 239 notwendig. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes hat sich die Zahl der Fälle, in denen wegen Nuklearhandels ermittelt wurde, 1993 um 50 Prozent auf 241 erhöht. Davon wurde bei der Hälfte der Vorkommnisse radioaktives Material betrügerisch angeboten, in den übrigen entsprechende Substanzen sichergestellt, allerdings kein waffenfähiges Plutonium. 1993 ermittelte das BKA erstmals in zwei Erpressungsfällen, in denen die Täter mit dem Einsatz nuklearer Substanzen gedroht hatten. Ökolumne Seite 6

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