: Weitere Hinweise für Kassenbetrug
■ Kassen geben in Herzklappen-Affäre keine Namen preis / Seehofer soll Ende der Woche ein Bericht vorliegen
Bonn (dpa/AP/taz) – In der Herzklappen-Affäre können die Krankenkassen nach eigenen Angaben in mindestens drei Einzelfällen die Zahlung von Schmiergeldern von Herstellerfirmen an Ärzte nachweisen. Dies sagte der Vorsitzende des in den Untersuchungen federführenden Verbandes der Angestellen-Krankenkassen, Karl Kaula, gestern im ARD- „Mittagsmagazin“: „Wir werden den Beweis erbringen“, erklärte er. Wie AOK-Sprecher Udo Barske betonte, müsse Kaula damit die drei Fälle gemeint haben, die Seehofer vor einem Jahr bekannt wurden. Den Kassen sei aufgrund ihrer Recherchen mittlerweile „eine große Anzahl von Fällen bekannt geworden.“ Auch die Pressesprecherin des Verbandes der Angestellten-Kassen, Sonja Harig, bestätigte, es ginge nicht nur um „drei oder vier schwarze Schafe.“
Kaula kündigte die Vorlage eines ausführlichen Berichts der Spitzenverbände der Kassen an Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer an, der laut AOK-Bundesverband Ende der Woche vorliegen soll.
Die von Politikern sowie Ärztevertretern geforderte sofortige Offenlegung der Erkenntnisse der Krankenkassen sowie ihrer Quellen lehnte Kaula aus Gründen des Informantenschutzes ab. Die Angaben seien den Kassen von Insidern der Industrie sowie von Ärzten gemacht worden. AOK-Sprecher Udo Barske sagte, dieser strikte Schutz habe dazu geführt, daß sich weitere Branchenmitglieder mit brisanten Informationen bei den Kassen gemeldet hätten. Angaben über den Anteil der betroffenen Ärzte wollte Barske nicht machen.
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) hat die Vorwürfe der Krankenkassen, Ärzte hätten sich beim Kauf von Herzklappen bestechen lassen, als ernstzunehmend eingestuft. Zwar lägen bislang noch keine detaillierten Angaben über Beschuldigte vor, ausführlichere Informationen kündigte der Minister für die heutige Sitzung des Gesundheitsausschusses an. In der nicht öffentlichen Sitzung werden die Vertreter der Krankenkassen berichten.
Eine Anfrage der taz beim Bundeskartellamt ergab, daß dort bisher „keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen vorliegen“. Die Vermutung war vielfach geäußert worden, weil sich die Preise der Anbieter von Herzklappen nicht unterscheiden. Wie Pressesprecher Jürgen Kiecker erklärte, habe das Kartellamt jedoch Verbindung zu den ermittelnden Staatsanwaltschaften aufgenommen. win
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