piwik no script img

Widerstand gegen Polizei

■ Kurde zu Jugendarrest verurteilt

Im ersten Verfahren der Berliner Justiz im Zusammenhang mit Ausschreitungen während des kurdischen Neujahrsfestes ist ein 18jähriger Gymnasiast aus Kreuzberg gestern zu einer Woche Dauerarrest wegen Widerstands und Körperverletzung von Polizisten verurteilt worden. Der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs wurde vom Jugendschöffengericht fallengelassen. Außerdem muß er an einem Antigewaltseminar teilnehmen.

Ohne den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, hatte die Ausländerbehörde eine Ausweisungsverfügung über den seit seinem dritten Lebensjahr in Deutschland lebenden Kurden erlassen. Dagegen läuft ein Widerspruchsverfahren, dessen Ausgang offen ist. Der Angeklagte hatte sich am 19. März vor dem Hauptgebäude der TU, wo das Neujahrsfest begangen wurde, über Polizisten erregt, die eine ältere Kurdin grob wegdrängten. Als er seines Protests wegen festgenommen wurde, wehrte er sich mit Faustschlägen und Fußtritten. Die Polizei setzte den Schlagstock gegen ihn ein.

Weitere Verfahren gegen Kurden sind anhängig. Ein Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm werden drei Steinwürfe auf Polizisten vorgeworfen. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen