■ Urteil/BGH: Härtere Bestrafung
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut eine härtere Bestrafung bei Brandanschlägen auf Asylbewerberheime gefordert. Danach ist der gezielte Wurf von Molotowcocktails nicht nur als Brandstiftung oder (versuchte) Körperverletzung zu bewerten, sondern kann auch als versuchtes Tötungsdelikt bestraft werden. Mit dieser Begründung hob der 4. Strafsenat in einer gestern verkündeten Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom März vergangenen Jahres auf.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen