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■ Urteil/BGHHärtere Bestrafung

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut eine härtere Bestrafung bei Brandanschlägen auf Asylbewerberheime gefordert. Danach ist der gezielte Wurf von Molotowcocktails nicht nur als Brandstiftung oder (versuchte) Körperverletzung zu bewerten, sondern kann auch als versuchtes Tötungsdelikt bestraft werden. Mit dieser Begründung hob der 4. Strafsenat in einer gestern verkündeten Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom März vergangenen Jahres auf.

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