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Türkische Kurdenpartei verboten

■ Verfassungsgericht in Ankara verbietet DEP

Istanbul/Berlin (AFP/taz) – Das türkische Verfassungsgericht in Ankara hat am Donnerstag die prokurdische „Demokratiepartei“ (DEP) verboten. Die obersten Richter der Türkischen Republik warfen der Partei „separatistische Aktivitäten“ vor. Den 13 Parlamentariern der Partei wurde zugleich ihr Mandat abgesprochen. Sechs von ihnen hielten sich zur Zeit der Urteilsverkündung bei einer Konferenz in Brüssel auf. Sie erklärten am Freitag, daß sie nicht in die Türkei zurückkehren werden. Der Staatsanwalt beim Obersten Gerichtshof für Staatssicherheit, Nusret Demiral, deutete daraufhin an, die Türkei werde von Belgien die Auslieferung der „Terroristen“ verlangen. Der Anwalt der DEP, Hasip Kaplan, erklärte unterdessen in Ankara, die Partei werde gegen das Verbot bei internationalen Instanzen Klage einreichen.

Die kurdischen Abgeordneten waren bei der Parlamentswahl im Oktober 1991 als Kandidaten der „Partei der Arbeit des Volkes“ (HEP) auf der Liste der Sozialdemokraten in das türkische Parlament gewählt worden. Aus Protest gegen die Kurdenpolitik der sozialdemokratisch-konservativen Regierungskoalition brachen sie mit den Sozialdemokraten. Im vergangenen Jahr wurde die HEP von den türkischen Behörden wegen „Schädigung nationaler Interessen“ verboten. Ehemalige HEPler gründeten daraufhin die DEP, in die auch die Abgeordneten eintraten. Sechs ParlamentarierInnen der DEP verloren bereits Anfang des Jahres ihre Parlamentssitze und wurden verhaftet. Auch gegen sie lautet der Vorwurf: „separatistische Bestrebungen“.

Die türkische Regierungschefin Tansu Çiller versuchte vergeblich, das Verbot der DEP zu verhindern. Nicht weil sie Sympathien für die Partei hegt, sondern weil sie durch das Verbot Wahlen befürchten muß. Dies hängt von vier kurdischen Parlamentariern ab, die rechtzeitig ihren Austritt aus den HEP erklärt hatten und noch im Amt sind. Sollten sie, wie von vielen Kurden gefordert, ihren Rücktritt erklären, würde die Zahl der mittlerweile leeren Parlamentssitze auf über 24 steigen. Damit wären nach türkischem Gesetz Nachwahlen erforderlich. Bei einem solchen Urnengang muß Çiller ein schlechtes Abschneiden der Regierungskoalition befürchten. Die Opposition könnte dies als „Referendum“ gegen die türkische Regierung interpretieren. Bei den letzten türkischen Wahlen, den Kommunalwahlen im März, erzielte die islamistische Refah-Partei außerordentliche Gewinne. In Istanbul stellt sie seither den Oberbürgermeister. Aktuelle Meinungsumfragen bescheinigen der islamistischen Partei weitere Sympathiegewinne.

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