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Verfahren eingestellt

Ein Prozeß gegen drei Skinheads wegen an Ausländern begangener Beraubung und gefährlicher Körperverletzung endete gestern mit Einstellung des Verfahrens. Das Landgericht war zu diesem Schritt wegen gravierender Fehler der brandenburgischen Justiz und der Polizei gezwungen. Die vorbestraften Berliner hatten sich mit Skins in Cottbus zusammengetan und dort Ende 1991 Gewalttaten an zwei Jordaniern, einer schwangeren Türkin und einem Mosambikaner begangen. Die Skins aus Cottbus waren im Juli 1992 wegen der brutalen Ausländerjagd zu Gefängnisstrafen bis zu sieben Jahren verurteilt worden. Das dortige Bezirksgericht hatte die Verfahren gegen die Berliner abgetrennt und dadurch verhindert, daß sie von den geständigen Cottbussern belastet wurden. Die Ermittlungsbehörden versäumten es, Fotos der Berliner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Diese waren bei den Überfällen maskiert, darum konnten sie von den Opfern nicht identifiziert werden.

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