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Freispruch trotz Fehldiagnose

Der Gynäkologe Rainer F., der bei einer Entbindung im Kreißsaal der Frauenklinik Finkenau im Oktober 1988 den Tod einer 37jährigen herbeigeführt haben soll, ist gestern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Grund: „Entscheidende Feststellungen“ über den Verlauf der Kaiserschnittgeburt konnten nicht mehr zweifelsfrei getroffen werden. Es sei „schockierend, daß in einer hochtechnisierten Klinik eine Frau verbluten konnte“, sagte Amtsrichterin Bettina Strohmeier in ihrer Urteilsbegründung. Das Ergebnis der Beweisaufnahme, in der wegen fehlender Unterlagen nicht einmal eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht festgestellt werden konnte, bezeichnete die Richterin als „unbefriedigend“. Vor Gericht ginge es jedoch um Tatsachen, nicht um Gefühle.

Die Staatsanwältin hatte ebenfalls auf Freispruch mangels Beweise plädiert. Der Nebenklagevertreter warf der Anklagebehörde indes „eklatante Versäumnisse“ bei der Aufklärung des Todesfalles vor. Der 52jährige Ex-Oberarzt soll Komplikationen falsch diagnostiziert und damit den Komatod der Patientin verschuldet haben. kva

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