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Den Drahtziehern ist kaum beizukommen

■ Mit einem Großeinsatz gingen Polizei und Landesarbeitsamt in Pankow gegen illegal beschäftigte Ausländer und Schwarzarbeiter vor / Bei 152 der 400 Beschäftigten wurden Verstöße festgestellt

Gestern morgen auf der Baustelle auf der Pankower Winkelwiese: Innerhalb von Minuten war das riesige Gelände von der Polizei umstellt. Nahezu 170 Mitarbeiter der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit“ (GES) stürmten auf das Baugelände an der Kastanienallee, um illegal Beschäftigte aufzuspüren.

Nachdem Beamte des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg dem verdutzten Bauleiter der Philipp Holzmann GmbH eine Prüfungsverfügung und einen entsprechenden Rechtsmittelhinweis ausgehändigt hatten, begannen Kripobeamte, Steuerfahnder und Spezialisten des Landesarbeitsamtes die überwiegend ausländischen Bauarbeiter zu befragen.

Bei der systematischen Überprüfung der knapp 400 Arbeiter auf den dreiunddreißig Neubauten wurden 152 Menschen vorläufig festgenommen. In 68 Fällen wurde Leistungsmißbrauch festgestellt, 27 Arbeiter waren illegale Leiharbeiter, und zwölf britische Staatsbürger waren sogenannte „Scheinselbständige“. Bis zum Redaktionsschluß waren 35 Ausländer wegen fehlender Arbeitserlaubnis und Paßvergehens weiter in Haft.

Einige waren von illegalen Leihfirmen zur Baustelle beordert worden. Mit Plastikarmbändern wurden die bereits kontrollierten Beschäftigten gekennzeichnet: gelbe Armbänder für diejenigen, deren Papiere in Ordnung waren, grüne für die Männer, die keine gültigen Dokumente vorweisen konnten. Die Polizei hatte vorsorglich zwei Reisebusse und zwei Gefangenentransporter mitgebracht, um die Festgenommenen gleich abtransportieren zu können. Wie Kriminalhauptkommissar Uwe Krohn vom Landeskriminalamt Berlin-Brandenburg mitteilte, wolle man die Leute aber nur so lange festhalten, bis geklärt sei, ob sie im Besitz einer Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Im Vorfeld der Razzia hatte es Hinweise gegeben, daß auf der Pankower Baustelle in erheblichem Umfang mit ausländischen Hilfskräften gearbeitet wurde. Recherchen des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg hatten jedoch ergeben, daß es keine Werksverträge mit ausländischen Firmen gab. „Wir konnten fest damit rechnen, fündig zu werden“, sagte Frank Brandes, der Leiter der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, der die Aktion für das Landesarbeitsamt überwachte. Auf die Kritik hin, daß sich diese Maßnahme vorwiegend gegen Arbeitslose richtet, die Leistungen beziehen und häufig aus purer Not schwarzarbeiten, bedauerte er, daß man den illegalen Verleihern meist nur sehr schwer juristisch beikommen könne.

Die großen Bauunternehmen würden niemals direkt illegale Arbeitnehmer beschäftigen. Aber bei der Vergabe von Nachfolgeaufträgen an sogenannte Subunternehmer sei ihnen völlig egal, wer die Arbeiten ausführe, wenn es nur preisgünstig sei. Ein sich in letzter Zeit abzeichnender Trend sei auch die Scheinselbständigkeit. Dabei werde ein einzelner Arbeitnehmer als Selbständiger mit der Fertigstellung spezieller Baubereiche beauftragt.

Für die jeweilige Aufgabe werde er pauschal entlohnt, müsse sich aber selbst um Steuern und Versicherungen kümmern. Das sei für den Betreffenden auf den ersten Blick günstig, aber falls es zu Reklamationen komme, sei er für Schäden haftbar. Weil sich diese Selbständigen so gut wie nie versteuern und versichern, ahndet seine Behörde auch diese Scheinselbständigkeit.

Frank Brandes fände es daher sinnvoll, wenn man die Hauptauftragnehmer für illegale Praktiken haftbar machen und bei Verstößen mit einer angemessenen Geldstrafe belegen könne. Peter Lerch

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