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Recycling-Monopol

■ Kartellamt verwarnt Plastik-Recycler

Berlin (dpa/taz) – Das Bundeskartellamt hat die „DKR Gesellschaft für Kunststoffrecycling mbH“ abgemahnt. Durch die DKR, die gegenüber dem Dualen System als Garantiegeberin für Plastikverwertung fungiert, würden Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Markt für Kunststoffrecycling auf lange Sicht festgeschrieben, sagte gestern Kartellamtssprecher Jürgen Kiecker.

Die Wettbewerbsaufseher werfen der DKR vor, mit langfristigen Verträgen und Gebietsabsprachen ein Verwertungsmonopol für Plastikmüll zu installieren. Die großen Entsorgungsfirmen wie RWE und Veba sind Miteigentümerinnen der Recyclingfirma. Somit sind sie zugleich Auftraggeberinnen und -nehmerinnen, kritisiert das Kartellamt weiter.

Die DKR könne bis zum 20. Juli Stellung nehmen, sagte Kiecker. Dann werde die 10. Beschlußabteilung des Kartellamtes entscheiden, ob die Verträge der in der DKR vertretenen Entsorger untersagt werden. Kiecker verwies darauf, daß der DKR zunächst angedeutet worden sei, eine Duldung für einen begrenzten Zeitraum von höchstens drei Jahren wäre möglich. Das Kartellamt wolle nämlich die Entstehung des neuen Marktes nicht behindern.

Die DKR sei aber darauf nicht eingegangen und habe stattdessen Verträge über zehn Jahre abgeschlossen. Diese seien aber nicht tolerierbar.

An der DKR sind die DSD, die Interseroh AG und 25 größere Entsorgungsunternehmen beteiligt. Die DKR schließt mit Entsorgungsunternehmen und Recyclingunternehmen Verwertungsverträge ab, in denen die Verfahren, Mengen und Preise festgelegt werden. Mit zehnjährigen Verträgen über die Abnahme von Plastikmüll mit dem Grünen Punkt wollen die Entsorger eine gewisse Investitionssicherheit erreichen, damit sich der Aufbau teurer Verwertungsanlagen rechnet.

Außenseiter hätten so jedoch keine Chance für abweichende Konzeptionen, moniert das Kartellamt. Preisgünstige Verwertung werde durch Abstimmung in der DKR behindert. Der Markt werde abgeschottet und die Entwicklung neuer Verfahren behindert. lieb

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