piwik no script img

Bewährungsstrafe für Mutter

Eine 26jährige Frau, die zwei ihrer Kinder durch grobe Fahrlässigkeit im Rauch ersticken ließ, ist gestern zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht sprach die Frau schuldig, den Tod ihres vierjährigen Sohnes und der knapp dreijährigen Tochter nicht verhindert zu haben. Die Mutter hatte die beiden mittags im Kinderzimmer, das von innen wegen einer fehlenden Klinke nicht geöffnet werden konnte, eingeschlossen. Statt zu schlafen, zündelte der Junge mit einem Feuerzeug und steckte so das Mobiliar in Brand. Als die Mutter das Feuer bemerkte, stürzte sie ohne einen Versuch, die eingeschlossenen Kinder zu retten, mit ihrem neun Tage alten Säugling auf den Balkon und rief um Hilfe. Die Angeklagte hatte am Tag vor dem Unglück von ihrem Lebensgefährten erfahren, daß er sich von ihr trennen wollte. Das Urteil konnte erst nach weit über zwei Jahren gesprochen werden, weil beim ersten Prozeß im Dezember 1992 Brandexperten fehlten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen