Letzte Abstimmungen vor der Sommerpause

■ Verfassungsreförmchen und Gesetzesänderungen passierten den Bundestag

Berlin (AFP/AP) – Die Rechte von Behinderten, die staatliche Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Umweltschutz sollen nach dem Willen des Bundestags im Grundgesetz verankert werden. Zudem wurden Donnerstag nacht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Länderkompetenzen bei der Gesetzgebung beschlossen. Den letzten Punkt kritisierten die Ministerpräsidenten als völlig unzureichend. Sie drohten, das gesamte Gesetzespaket im Bundesrat scheitern zu lassen.

Anträge der Bündnisgrünen, der PDS sowie der FDP zum Minderheitenschutz erhielten nicht die nötige Mehrheit. Forderungen der SPD nach Aufnahme der Staatsziele Arbeit und Wohnen und nach mehr Bürgerbeteiligung scheiterten ebenso wie Vorstöße der FDP nach einer Achtung nichtehelicher Gemeinschaften und einem kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU- BürgerInnen.

Die Stärkung der Länderkompetenzen bei der Gesetzgebung fiel auf Wunsch der CDU geringer aus als geplant: Mehrere SPD-Vorstöße wurden abgelehnt, darunter eine Begrenzung der Bundeskompetenzen im Hochschulwesen. Immerhin sprach sich der Bundestag aber dafür aus, Themen wie künstliche Befruchtung und Gentechnik in die konkurrierende Gesetzgebung aufzunehmen. Die Fristen bei der Bearbeitung von Gesetzesvorlagen wurden zugunsten der Länderkammer verändert.

Der Bundestag beschloß auch, daß der Stichtag für den sogenannten redlichen Erwerb eines Grundstücks, auf dem in der DDR ein Eigenheim errichtet wurde, um acht Monate auf den 14. Juni 1990 verschoben werden soll. Ursprünglich war als Stichtag der 18. Oktober 1989 vorgesehen. Nach dem Sachenrechtsgesetz können die Hausbesitzer wählen, ob sie mit dem Alteigentümer, der das Grundstück zurückerhält, einen Kaufvertrag zum halben Verkehrswert abschließen oder ein Erbbaurecht vereinbaren. Voraussetzung ist, daß sie am Stichtag im Haus gewohnt haben. Ohne die Sachenrechtsänderung wären am 1. Januar 1995 zahlreiche Häuser ins Eigentum der Grundstücksbesitzer übergegangen.

Gegen die Stimmen der Opposition billigte der Bundestag den im Vermittlungsausschuß verabschiedeten Kompromißvorschlag für das Entschädigungsgesetz über Enteignungen in der DDR und in der sowjetischen Besatzungszone. Danach sollen neben den Pächtern auch die Nachfolgeorganisationen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) verbilligt land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erwerben können. Bisher war vorgesehen, daß diese sogenannten juristischen Personen das Land zum Verkehrswert kaufen müssen, während die Pächter nur das Dreifache des Einheitswertes von 1935 zu bezahlen brauchen, was ungefähr 40 Prozent des Verkehrswertes entspricht. Außerdem soll die Dauer der langfristigen Pachtverträge von zwölf auf 18 Jahre verlängert werden.

Die Zustimmung des Bundesrats hierzu ist jedoch noch nicht gesichert. Die SPD kritisiert, daß die Alteigentümer doppelt soviel Land erwerben dürfen wie die ehemaligen LPGs.