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Was bleibt, ist das Elend

■ Prozeß: Frau erlitt nach Gebärmutterentfernung Embolie

Sieben Jahre sind vergangen, seit Hedwig H. die Frauenklinik in der Johnsallee auf eigenen Füßen betrat. Gestern wurde sie im Rollstuhl in einen Gerichtssaal des Hamburgischen Oberlandesgerichts geschoben. Zwei Operationen und eine Lungenembolie liegen zwischen diesen Daten – sicher ist seither nur, daß die Frau blind, sprachbehindert und an den Rollstuhl gefesselt ist. Ob ärztliches Fehlverhalten vorliegt und sie deshalb Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, ist strittig.

Hans-Joachim F. heißt der Arzt und Klinik-Chef, gegen den Hedwig H. nun bereits in der zweiten Instanz klagt. Das Landgericht hatte ihrer Klage dem Grunde nach stattgegeben, F. hatte jedoch Berufung eingelegt. Der Chefarzt der Privatklinik hat bereits Routine in Gerichtsangelegenheiten, es ist nicht das erste Mal, daß Patientinnen gegen ihn klagen. Mal soll er einer Frau ohne Einwilligung den Blinddarm und die Eierstöcke entfernt haben, bei einer anderen Patientin wollte er angeblich per Kaiserschnitt ein Kind zur Welt bringen, das schon eine Woche lang tot war; eine Dritte klagte ihn an, weil er mit einem Kaiserschnitt zu lange gewartet haben soll und ihr Kind deshalb schwere Hirnschäden erlitten hat.

Im Fall von Hedwig H. ist jeder Punkt strittig. Ihr wurde 1987 wegen Krebsverdacht ein Teil der Gebärmutter entfernt; nach dem Eingriff blieben jedoch Zweifel, ob genug Gewebe entfernt worden war. Daraufhin entfernte F. eine Woche später die ganze Gebärmutter – ein kleinerer Eingriff hätte es auch getan, sagt der Rechtsanwalt von H. heute. Zwei Tage später kam es zu der Embolie. Hatte F. das Risiko einer Thrombose falsch eingeschätzt, war die Vorbeugung ausreichend, zu diesen Fragen wurde gestern ein Sachverständiger befragt. Viel Klarheit brachte er nicht in die Sache.

Es wird, so der Richter, also weiter „ein schwieriges, langwieriges Verfahren“ bleiben. Sicher bleibt auch: H. wird so oder so weiter im Heim leben müssen. Sannah Koch

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