: Ausnahmezustand im Wendland
Während Polizisten das am Morgen geräumte Hüttendorf „Castornix“ in Gorleben weiterhin belagern , haben Atomkraftgegner im Hamburger Stadtpark symbolisch ein neues Hüttendorf errichtet. Unterdessen wird für heute mit Spannung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg über eine Klage gegen den Ausnahmezustand im Wendland und die gestrige Räumung durch 800 Polizisten erwartet (siehe Seiten 1 und 3). Der Landrat von Lüchow-Dannenberg hatte die Auflösung der Blockade mit einem generellen Versammlungsverbot in einem Fünf-Kilometer-Radius um das Zwischenlager begründet - gültig bis zur Einlagerung des Atom-Castors. Gerichtssprecher Hans-Ulrich Kipke deutete an, daß dies verfassungswidrig sein könnte. Denn das Verfassungsgericht hatte 1981 ein Versammlungsverbot für die gesamte Wilster Marsch um das AWK Brokdorf als verfassungswidrig gescholten. Kipke: „Das ist der Kern der Sache, weshalb die Kammer den Vorgang intensiv prüfen muß.“
kva/Fotos: M. und H. Scholz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen