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Schlappe vor Gericht

■ Keine BVG-Rabatte für Nichtraucher BVG ist „keine Erziehungsanstalt“

Im Streit um die Qualmerei auf U-Bahnhöfen haben die Nichtraucher gestern eine Schlappe erlitten. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen ihren Kunden keine Rabatte auf Umweltkarten gewähren, weil auf den U-Bahnhöfen das Rauchverbot nicht eingehalten wird. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Klage einer Nichtraucherin ab, die wegen des unerlaubten Qualmens anderer Fahrgäste zwanzig Prozent weniger für ihre BVG-Karte zahlen wollte.

Sie sei von dem Urteil enttäuscht, meinte die Wilmersdorferin, die in ihrer Klage die mangelnde Kontrolle gegen den blauen Dunst kritisiert hatte. Solange die „Toleranzgrenze“ nicht überschritten werde, sagte der Richter als Nichtraucher und U-Bahn-Fahrer, bestehe auch kein Anspruch auf Ermäßigung des Fahrpreises. Bei der Fülle von Vorschriften würde es den gesamten Untergrundverkehr lahmlegen, wenn alle Richtlinien eingehalten würden. Die Berliner Verkehrsbetriebe, argumentierte der Schöneberger Richter, seien schließlich „keine Erziehungsanstalt“. Nach seiner Erfahrung hält die überwiegende Zahl der Qualmer das 1976 eingeführte Rauchverbot ein. dpa

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