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Ein „Quantensprung“

■ Arbeitslosenversicherung bleibt milliardenschwerer Zuschußbetrieb

Frankfurt/Main (dpa) – Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) bleibt trotz drastischer Sparmaßnahmen und konjunktureller Belebungstendenzen für den Steuerzahler auf absehbare Zeit ein milliardenschwerer Zuschußbetrieb. Die Bundesbank geht in ihrem jüngsten Monatsbericht von einem „Zuschußbedarf“ von 18 Milliarden Mark für das laufende Jahr aus.

Zwar sanken die Ausgaben der BA in den ersten sechs Monaten 1994 – erstmals seit langem – um neun Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Die „vom Bund zu schließende Finanzierungslücke war mit 9,5 Milliarden Mark um gut sieben Milliarden Mark geringer als ein Jahr zuvor“, heißt es im Bericht. „Zuzüglich Einnahmeverbesserungen wird in diesem Jahr mit einem gesamten finanziellen Entlastungsvolumen von knapp zehn Milliarden Mark gerechnet.“

Dennoch: Zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von vier Milliarden Mark sieht die Notenbank bereits 1995 auf die Bundesanstalt zukommen. Grund dafür ist die mit der Rentenreform 1992 beschlossene Neuregelung der Beitragsbemessung für Lohnersatzleistungen. Danach muß die Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr rund 6,5 Milliarden Mark mehr an die Rentenversicherung überweisen, wird im Gegenzug aber um Zahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Mark entlastet. Die Bundesbank bezeichnet dies als sachgerecht.

Aus der Untersuchung geht hervor, daß sich die finanzielle Situation der BA im Zuge der deutschen Einigung und der schwersten Nachkriegsrezession innerhalb kürzester Zeit drastisch verschlechtert hat. Die Bundesbank spricht von einem „Quantensprung“. Lag das Defizit der Bundesanstalt Ende 1990 noch bei knapp zwei Milliarden Mark, so schnellte es bis Ende vergangenen Jahres auf 24,5 Milliarden Mark in die Höhe – und das trotz der drastischen Beitragserhöhungen zum 1.4.1991 von 4,3 auf 6,8 Prozent.

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