piwik no script img

Hamburgs Kurden klagen mit Erfolg

■ Stadt muß Vermögen des „Arbeitervereins“ herausrücken

Der nach einer Razzia im November 1993 in Harburg geschlossene „Kurdische Kulturverein für Hamburg und Umgebung“ darf seine Pforten wieder öffnen. Hamburg muß das Vereinsvermögen wieder herausrücken. So der Tenor einer Einstweiligen Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin. Innensenator Werner Hackmann hatte den Verein als „Teilorganisation“ der Kurdischen Arbeiterpartei PKK schließen lassen, nachdem Bundesinnenmisters Manfred Kanther das PKK-Verbot nach dem Vereinsgesetz verkündet hatte.

Bei der Razzia war damals vom Staatsschutz — wie berichtet – alles beschlagnahmt worden, was nicht niet- und nagelfest war. PKK-Propaganda-Schriften, Informationsmaterial, Mobiliar, Musikkassetten, Trachten...

In der Folgewoche hatten KurdInnen immer wieder gegen die Schließung ihres Vereins als Info- und Kulturtreff protestiert. Am 29. November besetzten acht Kurden die Vereinsräume und drohten mit Selbstverbrennung. Das Mobile Einsatzkommando stürmte das Gebäude. Wenig später kam es auf Vermittlung der Kirche zu einer politischen Lösung. Die Schlüssel zu den Vereinsräumen wurden zurückgegeben, nachdem der neue Verein „Kurdisches Volkshaus“ gegründet worden war.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts war die Polizeiaktion gegen den Verein sowie die Schließung rechtswidrig. Bis zu einer endgültigen Entscheidung – die Jahre dauern kann – dürfe der Verein seine Arbeit fortsetzen. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel, daß der Kurdische Arbeiterverein – wie von Kanther geschehen – als „Teilorganisation“ der PKK und deren Befreiungsbewegung „ERNK“ und „Feyka-Kurdistan“ anzusehen ist. Die Strafverfolgungsbehörden wurden deshalb angewiesen, sämtliche beschlagnahmten Materialien und das Vereinsvermögen – ausgenommen Flugblätter und PKK, ERNK- und Feyka-Propagandaschriften wieder an die KurdInnen auszuhändigen. Anwältin Cornelia Ganthen: „Wir werden unverzüglich die Herausgabe des beschlagnahmten Vereinsvermögens beantragen.“ Innenbehördensprecher Wolfgang Lüdtke: „Sowie wir die Urteilsbegründung haben und nachvollziehen können, werden die Sachen wieder freigegeben.“

Kai von Appen

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen