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Abschiebung, jetzt noch nicht

■ Asylanträge von Ruander zurückgestellt

Berlin (taz) – Das Bundesinnenministerium hat gestern die Bundesländer darauf hingewiesen, daß sie noch keine ruandischen Flüchtlinge in ihre Heimat abschieben dürfen. Es gebe „ein faktisches Abschiebungshindernis“, sagte Ministeriumssprecher Detlef Dauke. Das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sei schon Anfang Juli angewiesen worden, Entscheidungen über Asylanträge von Ruandern zurückzustellen. Mit der Stellungnahme reagierte Bonn auf den gestrigen Bericht der taz über die Ablehnung ruandischer Asylanträge.

Nach Angaben des Bundesamtes und des Bonner Büros des UN-Flüchtlingshilfswerkes UNHCR beantragten zwischen Anfang April und Ende Juni 123 Ruander in Deutschland Asyl. Bis zur Bonner Anweisung wurden 71 abgelehnt. Ganze zwei wurden anerkannt, ein weiterer erhielt den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention, über den Rest wurde nicht entschieden. Die Bundesregierung behält sich eine Abschiebung der Abgelehnten vor – je nach Lage. Dauke: „Wir müssen die Entwicklung in Ruanda abwarten.“ Ein förmlicher Abschiebestopp besteht also nicht. Das UNHCR bleibt daher unzufrieden: „Rechtlich erscheint das nicht ausreichend“, sagte UNHCR-Sprecher Stefan Telöken. Dominic Johnson

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