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Punktsieg für Töpfer gegen Griefahn

■ Gericht anerkennt Schadensersatzanspruch des Bundes gegen Niedersachsen

Berlin (taz) – „Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben“: Mit diesem Satz hat neulich Niedersachsens Ministerpräsident Schröder die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg vor den Folgen ihrer Demonstrationen gewarnt. Nun hat es den Sozialdemokraten selbst erwischt. Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat gestern entschieden, daß die Bundesregierung „dem Grunde nach“ berechtigt sei, vom Land Niedersachsen Schadensersatz zu forden.

Anlaß des Streits waren Einwände der niedersächsischen Umweltministerin Monika Griefahn (SPD) gegen den sogenannten „Hauptbetriebsplan“ für Schachtgrabungen auf dem Gelände des geplanten Atommüll-Endlagers in Gorleben. Bauherrin ist die Bundesanstalt für Strahlenschutz. Ihrer Meinung nach mußten wegen der Verzögerungstaktik der Genehmigungsbehörde die Arbeiten am sogenannten „Erkundungsbergwerk“ zwischen dem 6. Oktober 1990 und dem 20. Februar 1991 ruhen. Der Schaden belaufe sich auf zehn Millionen Mark.

Dieser Forderung wollte sich die Zivilkammer gestern noch nicht anschließen. Sie hat nur den Anspruch der Klägerin anerkannt, über die tatsächlich zu zahlende Schadensersatzsumme muß erneut verhandelt werden. Das Land Niedersachsen bestreitet, daß überhaupt ein Schaden entstanden sei, und prüft außerdem, ob eine Berufung auch gegen das gestrige Urteil sinnvoll ist. Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) begrüßte den Richterspruch trotzdem. Es sei „ein einmaliger Vorgang, daß eine Landesregierung wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz verurteilt wird“. Die Landesregierung müsse sich nun fragen, wie sie ihr Verhalten gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen wolle. Aber eben diese Frage hatte der Ministerpräsident schon hinlänglich beantwortet: Es kann teuer werden. nh

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