Neue UN-Konvention

■ Auslieferungsabkommen für Mörder von Mitarbeitern angestrebt

New York (ips) — Die Vereinten Nationen wollen ein globales Auslieferungsabkommen ausarbeiten, das eine rechtliche Möglichkeit bietet, der Mörder von UN-Mitarbeitern und Friedenssoldaten habhaft zu werden. Allerdings setzt der Vertrag, der Teil einer internationalen Konvention sein soll, die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofes voraus.

Ein Komitee mit Vertretern aller 184 Mitgliedsländer der Weltorganisation begann gestern in New York eine zweiwöchige Sitzung, um letzte Hand an das Abkommen über die Sicherheit von UN-Personal zu legen. In den letzten Jahren, so begründete der UN- Rechtsberater Hans Corell, habe die Zahl der Todesopfer stetig zugenommen, nicht einer der Täter aber habe gefaßt werden können. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 33 zivile UN-Angestellte und 201 Blauhelme getötet.

In keinem der Fälle habe es eine Verhaftung gegeben, geschweige denn eine Verurteilung, klagte auch der neuseeländische UN-Botschafter Colin Keating.

Bislang basieren die meisten Auslieferungsabkommen auf bilateralen Verträgen, die zwischen einzelnen Staaten geschlossen wurden. Die jetzt angestrebte UN- Konvention würde jedoch alle Staaten der Erde einbinden. Selbst wenn bis zum Inkrafttreten der Konvention kein internationaler Strafgerichtshof existiert, würden Mörder von UN-Mitarbeitern ausgeliefert, und zwar an die Gerichte im Heimatland des Opfers. Außerdem gibt die Konvention allen Unterzeichnern auf, dafür Sorge zu tragen, daß Mord und Kidnapping von UN-Personal oder Angriffe auf UN-Einrichtungen auch im Lande selbst bestraft werden.

Die nordischen Länder in der UNO, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, wollen die Konvention noch verschärfen. Sie plädieren dafür, daß auch Folterung, Todesurteile, Verstümmelungen und andere Akte der Gewalt gegen Leib und Leben oder die psychische Gesundheit von UN-Personal als Auslieferungsgründe gelten sollen.